Prozess gegen Antifaschistin gegen Auflage eingestellt

RH2c_aAm 07. März fand vor dem Heilbronner Amtsgericht ein Verfahren gegen eine junge Antifaschistin statt. Das Verfahren, welches unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, wurde gegen Auflage von 40 Sozialstunden eingestellt.

Von der ganzen Palette an Vorwürfen die gegen die Angeklagte erhoben wurden, blieb letztlich nicht viel übrig. Die „versuchte Körperverletzung“, die die Angeklagte gegen Polizisten bei Protesten gegen den rassistischen Pegida-Ableger „Kargida“ begangen haben soll, stellte sich nach der Betrachtung des polizeilichen Videomaterials als unhaltbar heraus. Die als Zeugen geladenen Polizisten wurden daher nicht mehr angehört, da sie sich sonst wahrscheinlich wegen offensichtlichen Falschaussagen hätten behaupten müssen.

Des Weiteren standen noch u.a. die Vorwürfe der „gemeinschaftlich“ begangenen Straftaten wie „Störung von Versammlungen und Aufzügen, „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, „Landfriedensbruch“ und „Beihilfe zur gemeinschaftlichen Sachbeschädigung“, die sie im Rahmen der Proteste gegen einen Naziaufmarsch am 8. Februar 2015 in Ludwigshafen begangen haben soll, im Raum. Während des Prozesses stellte sich heraus, dass die Vorwürfe nicht mit Beweisen untermauert werden konnten und somit nicht haltbar waren. Auch die „schädliche Neigung“, die der jungen Antifaschistin in der Anklageschrift unterstellt wurde, konnte der engagierte Anwalt entkräftigen.

Im Endeffekt wurde das gesamte Verfahren gegen 40 Sozialstunden eingestellt, hinzu kam noch eine richterliche Ermahnung.

Wieder einmal zeigt sich, dass Polizei und Staatsanwaltschaft mit allen Mitteln versuchen, antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren bzw. einzuschüchtern. Etwa ein Dutzend Personen zeigten am Montag ihre Solidarität mit der Angeklagten und waren vor Ort, um den Prozess zu begleiten.

Getroffen hat es eine, gemeint sind wir alle!