Verfahren gegen Zahlung eingestellt

RH2c_aAm 11. April 2016 fand vor dem Göppinger Amtsgericht ein Verfahren gegen einen Heilbronner Antifaschisten statt. Ihm wurde „Hausfriedensbruch“ im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Naziaufmarsch in Göppingen 2013 vorgeworfen. Das Verfahren wurde gegen die Zahlung von 150 € an eine gemeinnützige Organisation eingestellt.

Der Angeklagte soll sich am 12. Oktober 2013 im Rahmen der Proteste gegen den Naziaufmarsch auf dem Gelände einer Privatfirma aufgehalten und sich somit des „Hausfriedensbruchs“ schuldig gemacht haben. Allerdings blieb die Beweisführung löchrig. So wurde nicht abschließend geklärt, ob es sich bei dem Gelände um ein befriedetes Grundstück handelte, oder nicht. Das Gelände war weder ausreichend beschildert, noch eingezäunt oder in einer anderen Form als befriedet gekennzeichnet. Auch ob der Angeklagte tatsächlich das Gestrüpp, dass die Staatsanwaltschaft zur Begründung der „Befriedung des Geländes“ heranzog, überschritten hatte, blieb im Dunkeln. Eine Durchsage machte die Polizei ebenfalls nicht und der vorgeladene Polizeibeamte war zur „Tatzeit“ nicht vor Ort, sondern war nur im Nachhinein mit der Auswertung beauftragt.
Trotz der unklaren Beweislage war absehbar, dass die Staatsanwaltschaft und der Richter den Angeklagten verurteilen wollten. Mit der Aussage, „die anderen haben dafür bezahlt“ machte der Richter nach einigen Minuten klar, dass ein Freispruch für ihn nicht in Frage kam. Schließlich wurden zwei weitere Antifaschisten, die im selben Verfahren einen Strafbefehl akzeptiert hatten, zu 300 € Geldstrafe verurteilt. Nach längeren Verhandlungen zwischen Staatsanwaltschaft, Richter und dem Rechtsanwalt des Antifaschisten konnte dieser die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 150 € an eine gemeinnützige Organisation durchsetzen.

Einige Unterstützer*innen begleiteten den Prozess und solidarisierten sich mit dem Angeklagten. Das Verfahren zeigt, dass es sich trotz eventuell höherer Kosten durch einen Anwalt lohnt, gegen Strafbefehle vorzugehen: Denn wenn andere Genoss*innen im gleichen Verfahren einen Strafbefehl akzeptieren, kann dieser als Orientierung für weitere Verurteilungen dienen.