{"id":403,"date":"2019-04-06T15:18:33","date_gmt":"2019-04-06T13:18:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/?p=403"},"modified":"2019-04-06T15:32:45","modified_gmt":"2019-04-06T13:32:45","slug":"prozess-wegen-castor-widerstand-geht-weiter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/?p=403","title":{"rendered":"Prozess wegen Castor-Widerstand geht weiter"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-404 alignleft\" src=\"http:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/wp-content\/uploads\/3066237_default-artikel_1sm_Zy_taFUfo-300x153.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"153\" srcset=\"https:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/wp-content\/uploads\/3066237_default-artikel_1sm_Zy_taFUfo-300x153.jpg 300w, https:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/wp-content\/uploads\/3066237_default-artikel_1sm_Zy_taFUfo-768x392.jpg 768w, https:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/wp-content\/uploads\/3066237_default-artikel_1sm_Zy_taFUfo.jpg 900w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/p>\n<p>Nachdem der Prozess Ende M\u00e4rz nach 5 Stunden Verhandlung verschoben wurde, findet der <strong>n\u00e4chste Prozesstag gegen die Anti-Castor-Aktivistin am Donnerstag 11. April 2019 um 12:30 Uhr, Saal 54 im Amtsgericht Heilbronn (Wilhelmstrasse)<\/strong> statt. Die Schwimmblockade im Neckar beim 4. Castortransport &#8211; eine Ordnungswidrigkeit, wie die Heilbronner Staatsanwaltschaft meint &#8211; wird weiter verhandelt. Die Betroffene freut sich \u00fcber eine kritische Prozessbegleitung, \u00d6ffentlichkeit und Spenden.<!--more--><\/p>\n<p>Spendenkonto: Rote Hilfe Heilbronn<br \/>\nIBAN: DE98 5003 3300 1008 0689 00<br \/>\nBIC: SCFBDE33XXX<br \/>\nSantander-Bank : Stichwort Neckar-Castor<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Au\u00dferdem dokumentieren wir im Folgenden zwei Artikel \u00fcber den ersten Prozesstag: Einen der <a href=\"https:\/\/demobeobachtung-suedwest.de\/blog\/2019\/03\/29\/ein-prozess-als-strafe\/\">Demobeobachtung S\u00fcdwest vom 29.03.2019<\/a> und den <a href=\"https:\/\/www.stimme.de\/heilbronn\/nachrichten\/region\/Atomkraftgegnerin-bricht-im-Gerichtssaal-zusammen;art140897,4174279\">Artikel der Heilbronner Stimme (28.03.2019).<\/a><br \/>\n<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Demobeobachtung S\u00fcdwest 29.03.2019<\/strong><br \/>\n<strong>Ein Prozess als Strafe &#8211; <\/strong><strong>Aktivistin in Heilbronn wegen Protest gegen Castortransport angeklagt<\/strong><\/p>\n<p>Es war in mancher Hinsicht kein \u00fcblicher Prozess, nicht die Form des Protests, der Anlass war, nicht die Person der Angeklagten und die Art ihrer Verteidigung, und auch nicht die F\u00fchrung des Prozesses durch den Richter.<\/p>\n<p>Angeklagt war eine in vielen Bereichen engagierte Aktivistin, weil sie gegen einen Bu\u00dfgeldbescheid Einspruch erhoben hatte. Der Vorwurf: Sie habe sich nicht aus einer zuvor von der Polizei aufgel\u00f6sten Versammlung entfernt. Dabei war es um Protest gegen einen Castortransport auf dem Neckar bei Heilbronn am 16.11.2017 gegangen. Neben einer Mahnwache am Ufer hatten Aktivisten aufblasbare Quader, F\u00e4sser und Schwimmenten vorbereitet, um sie auf dem Wasser zu einer symbolischen Behinderungsaktion gegen den Schiffstransport zu verwenden. Au\u00dferdem schwammen einige Menschen im Wasser. Die Polizei l\u00f6ste die Versammlung auf, stellte die Personalien der Beteiligten fest und es ergingen danach Bu\u00dfgeldbescheide.<br \/>\nDie Angeklagte weist auf ihrem Blog auf den Prozess hin: http:\/\/blog.eichhoernchen.fr\/post\/Schwimmaktion-gegen-Neckar-Castor-in-Heilbronn-vor-Gericht<br \/>\nNicht unwichtig ist, dass es vor demselben Gericht und demselben Richter in anderer Sache schon fr\u00fcher einen Prozess gegen die Angeklagte gegeben hat, der offenbar tumultu\u00f6s endete. Unterst\u00fctzer*innen berichten u.a., der Richter (Rei\u00dfer) habe sie keine Antr\u00e4ge stellen lassen und sich geweigert, ihre Beanstandung dazu zu protokollieren, er habe ferner Beweisantr\u00e4ge, einen Antrag auf Zulassung eines Verteidigers nach \u00a7 138 (2) StPO und einen Befangenheitsantrag nicht angenommen, so dass sie sich ausschlie\u00dflich selbst verteidigen musste.<\/p>\n<p>Befremdlich beim jetzigen Prozess war, dass \u2013 bei maximal 20 mit der Angeklagten sympathisierenden Besucher*innen \u2013 w\u00e4hrend der ganzen Verhandlung immer mindestens 6 Justizbeamte im Raum und weitere in den Fluren davor waren; ein Staatsanwalt\/eine Staatsanw\u00e4ltin dagegen war nicht da, auch niemand, der\/die Protokoll f\u00fchrte.<\/p>\n<p>Der Richter versuchte, das Verfahren zu er\u00f6ffnen und dabei einen dem Gericht vorher schriftlich vorgelegten Befangenheitsantrag zu ignorieren. Es ging u.a. wieder um die der Angeklagten \u00e4u\u00dferst kurzfristig mitgeteilte Ablehnung ihrer Wahlverteidiger (zu ihrem Konzept einer politischen Prozessf\u00fchrung geh\u00f6rt offenbar die Unterst\u00fctzung von verfahrenskundigen, selbst in der Sache engagierten Laien). Auf Einspruch unterbrach der Richter das Verfahren bis zur \u2013 erwartbaren \u2013 Ablehnung des Befangenheitsantrags. Das Gericht h\u00e4tte die Bef\u00fcrchtung der Befangenheit leicht im Wege der Gesch\u00e4ftsverteilung vermeiden k\u00f6nnen. Das h\u00e4tte das Verfahren f\u00fcr alle Beteiligten erleichtert. Dass kein anderer Richter zur Verf\u00fcgung gestanden habe, war keine plausible Begr\u00fcndung.<\/p>\n<p>Die Angeklagte beantragte nun einen Anwesenden als Verteidiger. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt: der Betreffende sei aus dem fr\u00fcheren Verfahren als \u201equerulierender Zuschauer\u201c bekannt und au\u00dferdem nicht hinreichend rechtskundig und die Angeklagte k\u00f6nne sich ja auch selbst verteidigen, da sie das auch f\u00fcr andere mache. Der Verlauf des Verfahrens sollte zeigen, dass das Grundrecht auf Wahlverteidiger nicht umsonst besteht.<\/p>\n<p>Nun wurde der Bu\u00dfgeldbescheid (\u00fcber 150 \u20ac) verlesen: Sie habe sich nach Aufl\u00f6sung der Versammlung nicht sofort aus dieser entfernt. Die Angeklagte beantragte erneut, einen Anwesenden als Verteidiger zuzulassen. Auch dieser wurde abgelehnt; seine Eignung sei nicht sofort \u00fcberpr\u00fcfbar. Es folgte ein neuer Befangenheitsantrag, Beanstandung der Verhandlungsf\u00fchrung (keine ordentliche Protokollierung) und Ablehnung von beidem durch den Richter.<\/p>\n<p>Die Angeklagte \u00e4u\u00dferte sich sich nicht zur Sache, da sie dem Gericht nicht vertraue. Es gebe ein Video, das zeige, wie sie zur Personalienfeststellung gebracht wurde, in den Gerichtsakten fehlten davon aber ca. 30 Sekunden, die zeigen w\u00fcrden, wie sie trotz ihres Hinweises auf ihre Gehbehinderung so weggebracht wurde, dass sie erhebliche Schmerzen hatte. Ferner kritisierte sie, das Gericht habe sich bei den Ermittlungen nicht um Entlastendes bem\u00fcht: Es sei nichts in den Akten, was darauf hinweise, dass der Versammlung Auflagen gemacht wurden (als im Vergleich zur Aufl\u00f6sung milderes Mittel), dass also bezweifelt werden m\u00fcsse, ob die Aufl\u00f6sung rechtm\u00e4\u00dfig gewesen sei. Wenn das aber so sei, sei es auch keine Ordnungswidrigkeit gewesen, sich nicht zu entfernen.<\/p>\n<p>Die Beweisaufnahme wurde dann aufgenommen. Zun\u00e4chst wurde eine Zeugin des Ordnungsamts befragt. Es wurde nicht in Frage gestellt, dass es sich an und im Wasser um eine Versammlung gehandelt hatte. Die Schwimmer*innen h\u00e4tten aber zu ihrer eigenen Sicherheit und um den Castor-Transport zu erm\u00f6glichen aus dem Wasser geholt werden m\u00fcssen. Dazu sei die Versammlung aufgel\u00f6st, die Schwimmer*innen ans Ufer gedr\u00e4ngt und dann zur Personalienfeststellung gebracht worden. Davon, dass der Transport nennenswert behindert worden w\u00e4re, sagte sie nichts. Sie best\u00e4tigte, dass es keine Auflagen gegeben habe. Ob die Aufl\u00f6sung formal korrekt war (Wortlaut, H\u00f6rbarkeit, Wiederholung), wurde nicht festgestellt. Nachdem der Transport den Ort des Protests passiert hatte, h\u00e4tte sich die Versammlung sowieso aufgel\u00f6st.<\/p>\n<p>Die Angeklagte wollte an diesem Punkt Auskunft \u00fcber die Zeitplanung des Verfahrens. Sie ist auf ihren Rollstuhl angewiesen, braucht daher eine Einstiegshilfe der Deutschen Bahn und muss diese jeweils anmelden. Das Problem wurde nicht gekl\u00e4rt, sondern mit der Zeugenvernehmung fortgefahren.<\/p>\n<p>Der 2. Zeuge, Leiter des Einsatzabschnitts, wurde \u00fcber die Beendigung der Versammlung und die Personalienfeststellung befragt. Es ergab sich im Wesentlichen dasselbe Bild wie bei der ersten Zeugin. Der Angeklagten ging es v.a. um die Dokumentation ihrer Festnahme und darum, wer f\u00fcr die Speicherung und ggf. Bearbeitung der Foto- und Videomaterialien verantwortlich war. Der verantwortliche Beamte war zum einen als Zeuge geladen, zum andern hatte die Angeklagte Anzeige gegen ihn erstattet, wegen der von ihr vermuteten, oben erw\u00e4hnten L\u00fccke im dokumentierenden Video. Der Richter teilte mit, der Zeuge sei (a) erkrankt und seine Ladung sei (b) nicht sinnvoll, da er wegen der Anzeige wohl nicht aussagen werde. Au\u00dferdem seien weitere Zeugen nicht erforderlich. Die Angeklagte bestand auf der Ladung, gerade wegen ihres Vorwurfs der K\u00f6rperverletzung (vgl. o.), die Ablehnung durch den Richter veranlasste sie zu einem weiteren Befangenheitsantrag und der Bitte um eine Pause, um diesen formulieren zu k\u00f6nnen. Dieser wurde stattgegeben.<\/p>\n<p>30 Minuten, bevor die Angeklagte am Bahnhof sein sollte, wurde die Verhandlung fortgesetzt. Der Antrag schien nicht vollst\u00e4ndig formuliert und begr\u00fcndet zu sein. Das Video sollte ihre Misshandlung durch die Polizei zeigen, das sei mindestens bei der Strafzumessung relevant. Schlie\u00dflich erkl\u00e4rte die Angeklagte, sichtlich am Ende ihrer Kr\u00e4fte, sie sei verhandlungsunf\u00e4hig.<\/p>\n<p>So musste der Tag mit einer Vertagung enden.<\/p>\n<p>Fragen des Versammlungsrechts, des Rechts auf angemessene Verteidigung, das Konzept der Verteidigung durch andere als juristisch vollst\u00e4ndig ausgebildete, zugelassene Rechtsanw\u00e4lte, das Recht der Angeklagten auf ein Verfahren, in dem ihre Behinderung ihr keine Nachteile bringt, all dies verschr\u00e4nkte sich auf schlimme Art in diesem Verfahren. Und: Die physische und psychische Belastung durch die Summe all dessen war zu viel f\u00fcr einen Prozesstag. Der Richter h\u00e4tte das weit fr\u00fcher erkennen k\u00f6nnen und m\u00fcssen. Man sollte sich klar machen: Hier wehrte sich jemand gegen einen Bu\u00dfgeldbescheid, weil sie nicht z\u00fcgig einer Aufforderung der Polizei gefolgt sei, bei einer Protestaktion, die sowieso in sehr kurzer Zeit ihr nat\u00fcrliches Ende gefunden h\u00e4tte, weil das Schiff weitergefahren war und weil bei den damals herrschenden Wassertemperaturen niemand, auch nicht mit Neoprenanzug, noch l\u00e4nger im Wasser h\u00e4tte bleiben k\u00f6nnen. \u201eGeringf\u00fcgige Schuld\u201c und \u201emangelndes \u00f6ffentliches Interesse\u201c h\u00e4tten eine einfache Alternative geboten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>Heilbronner Stimme 28.03.2019<\/strong><br \/>\n<strong>Atomkraftgegnerin bricht im Gerichtssaal zusammen<\/strong><\/p>\n<p>Nach f\u00fcnf turbulenten Stunden im Amtsgericht Heilbronn wird die Verhandlung verschoben. Die 37-j\u00e4hrige Umweltaktivistin akzeptiert die 150 Euro Bu\u00dfgeld nicht. Im Gerichtssaal bricht sie zusammen.<\/p>\n<p>\u201eDas ist Diskriminierung, was Sie machen. Ich habe die Nase voll. Ich kann nicht mehr.\u201c Nach diesen Worten wurde am Donnerstagabend eine mehr als f\u00fcnfst\u00fcndige Verhandlung am Amtsgericht Heilbronn verschoben. Der franz\u00f6sischen Umweltaktivistin C\u00e9cile Lecomte wird vorgeworfen, sich beim Transport von Castor-Beh\u00e4ltern im November 2017 auf dem Neckar der Aufl\u00f6sung einer Demonstration widersetzt zu haben. Mehrere Aktivisten lie\u00dfen Plastikenten, -w\u00fcrfel und Plastikf\u00e4sser zu Wasser. Demonstranten in Neoprenanz\u00fcgen schwammen im Neckar. Lecomte war eine von ihnen.<\/p>\n<p><strong>150 Euro Bu\u00dfgeld hat Heilbronn der Beschuldigten aufgebrummt<\/strong><\/p>\n<p>Da die Aktivisten der Aufforderung, die Versammlung aufzul\u00f6sen, nicht nachkamen, verdonnerte die Stadt Heilbronn Lecomte zu einem Bu\u00dfgeld von 150 Euro, das sie nicht bezahlte und Einspruch einlegte. Lecomte hingegen sprach von einer unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Gewalt gegen sie.<\/p>\n<p>Der Gerichtssaal war mit 20 Zuschauern \u2013 zum gr\u00f6\u00dften Teil Anh\u00e4ngern der Anti-Atomkraftbewegung \u2013 voll besetzt. Zeitweise sicherten bis zu zehn Justizbeamte den Fortgang der Verhandlung. Die Beschuldigte stellte Antr\u00e4ge gegen das Gericht, gegen Zeugen und gegen Richter Michael Rei\u00dfer. Lecomte verteidigte sich selbst.<\/p>\n<p><strong>Im vollbesetzten Gerichtssaal brach die Aktivistin zusammen<\/strong><\/p>\n<p>Nach ihren Schilderungen erhielt sie die Information des Gerichts, dass ihr Wunschverteidiger abgelehnt wurde, erst als sie bereits mit dem Zug aus ihrer Wahlheimat L\u00fcneburg auf dem Weg nach Heilbronn war. \u201eSie haben hinreichende juristische Kenntnisse\u201c, sagte Richter Rei\u00dfer. Lecomte hingegen verwies auf ihr Grundrecht eines Verteidigers.<\/p>\n<p>Eine Mitarbeiterin der Stadt Heilbronn trat als Zeugin auf. Sie war an jenem Novembermorgen auf dem Polizeiboot, das den Castor-Transport begleitete. In ihrer Funktion als Vertreterin des Ordnungsamts l\u00f6ste sie die Veranstaltung auf. Als zweiter Zeuge beschrieb ein Polizist, wie er die Demo erlebte. Ein weiterer Polizist, der nach Lecomtes Meinung Entlastendes h\u00e4tte aussagen k\u00f6nnen, meldete sich am Donnerstag krank. Zu viel f\u00fcr die Franz\u00f6sin. Unter Tr\u00e4nen brach sie zusammen. Richter Rei\u00dfer verschob die Verhandlung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem der Prozess Ende M\u00e4rz nach 5 Stunden Verhandlung verschoben wurde, findet der n\u00e4chste Prozesstag gegen die Anti-Castor-Aktivistin am Donnerstag 11. April 2019 um 12:30 Uhr, Saal 54 im Amtsgericht Heilbronn (Wilhelmstrasse) statt. Die Schwimmblockade im Neckar beim 4. 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