{"id":495,"date":"2020-02-12T10:26:47","date_gmt":"2020-02-12T08:26:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/?p=495"},"modified":"2020-02-12T10:27:11","modified_gmt":"2020-02-12T08:27:11","slug":"gelbe-westen-braune-streifen-erklaerung-zum-prozess-am-27-01-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/?p=495","title":{"rendered":"Gelbe Westen? Braune Streifen! Erkl\u00e4rung zum Prozess am 27.01.2020"},"content":{"rendered":"<p><em><img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-484 alignleft\" src=\"http:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/wp-content\/uploads\/Protest-gegen-Gelbwesten-in-Heilbronn-300x200.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/wp-content\/uploads\/Protest-gegen-Gelbwesten-in-Heilbronn-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/wp-content\/uploads\/Protest-gegen-Gelbwesten-in-Heilbronn-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/wp-content\/uploads\/Protest-gegen-Gelbwesten-in-Heilbronn.jpg 960w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Einstellung im Strafverfahren wegen einer Gegenkundgebung zur Demonstration sogenannter Gelbwesten im Mai 2019 in Heilbronn.<\/em><\/p>\n<p>Am 27. Januar 2020 fand vor dem Heilbronner Amtsgericht das Strafverfahren gegen einen Aktivisten aus dem antifaschistischen und antirassistischen Spektrum statt. Ihm wurde die angebliche \u201efaktische\u201c Leitung einer spontanen und deswegen nicht angemeldeten Versammlung am 4. Mai 2019 auf dem Berliner Platz in Heilbronn vorgeworfen. Dort machten Aktivist*innen anl\u00e4sslich einer Demonstration der \u201eGelben Westen Heilbronn 2.0\u201c auf den zumindest rechtsoffenen Charakter dieser Gruppe sowie personelle Verflechtungen zwischen selbsternannten \u201ebesorgten B\u00fcrgern\u201c und rechtsextremem Spektrum aufmerksam. Sie hielten den Zug der gelben Westen kurzfristig auf und verliehen ihrem Protest gegen rechten Populismus, Intoleranz und Rassismus lautstark und sichtbar Ausdruck.<!--more--><\/p>\n<p>F\u00fcr politische Polizei und Staatsanwaltschaft stellte das einen strafbaren Versto\u00df gegen die prinzipielle Pflicht dar, Versammlungen anzumelden. F\u00fcr diese angebliche Verletzung des Versammlungsgesetzes sollte der angeklagte Aktivist individuell belangt werden &#8230;<\/p>\n<p>\u2026 obwohl aus dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit in st\u00e4ndiger Rechtsprechung auch eine Ausnahme von der Anmeldepflicht folgt: das Recht auf spontanen, versammlungsrechtlich zul\u00e4ssigen Protest, wenn dessen Anlass erst kurzfristig entsteht oder bekannt wird.<\/p>\n<p>\u2026 obwohl Gegenprotest ein legitimer Ausdruck von Meinungsfreiheit und politischer Auseinandersetzung ist.<\/p>\n<p>\u2026 obwohl w\u00e4hrend der Versammlung selbst keine wie auch immer gearteten strafbaren Handlungen stattgefunden haben \u2013 selbst nach Meinung von Richter und Staatsanwaltschaft.<\/p>\n<p>&#8230; obwohl die Begr\u00fcndung einer sogenannten \u201efaktischen Versammlungsleitung\u201c des Angeklagten denkbar d\u00fcnn ist: er hat die (angeblich nicht spontane) Versammlung nach Aktenlage weder er\u00f6ffnet, noch geleitet oder beendet.<\/p>\n<p>Angesichts eines solchen Verfolgungswillens ist es schon mehr als ein kleiner Erfolg, dass das Verfahren im Verhandlungstermin am 23. Januar 2020 gegen Auflagen eingestellt wurde. Wir freuen uns mit dem Aktivisten und seinem Umfeld \u00fcber den glimpflichen Ausgang. Der Versuch, legitime antirassistische und antifaschistische Politik mit einer eigenwilligen Auslegung des Versammlungsrechts zu kriminalisieren, ist weitgehend gescheitert \u2013 in diesem Fall.<\/p>\n<p><strong>Zwei Dinge bleiben festzuhalten:<\/strong><\/p>\n<p>Zum einen stellt das Konstrukt der \u201efaktischen Versammlungsleitung\u201c ein Instrument dar, mit dem in Heilbronn und anderswo der Versuch gemacht wird, die Aus\u00fcbung von Versammlungsfreiheit in unzul\u00e4ssiger Weise einzuschr\u00e4nken. Versammlungsrecht wird extrem restriktiv ausgelegt, mit abenteuerlichen Begr\u00fcndungen werden \u201eR\u00e4delsf\u00fchrer*innen\u201c konstruiert und Aktivist*innen aus verschiedenen Spektren wird sehr praktisch deutlich gemacht, dass sie im Visier von Sicherheitsbeh\u00f6rden und Strafverfolgung stehen. Das alles l\u00e4sst sich kaum mit Forderungen nach zivilgesellschaftlichem Engagement gegen antidemokratische Tendenzen vereinbaren. Genauso wenig entspricht es dem hohen Stellenwert, den die Versammlungsfreiheit nach Ansicht des Verfassungsgerichts f\u00fcr eine gesunde, streitbare Demokratie hat \u2013 gerade in Zeiten rechter Hetze und Gewalt.<\/p>\n<p>Zum anderen hat sich das Heilbronner Amtsgericht einmal mehr damit hervorgetan, in Verfahren gegen unliebsame Aktivist*innen mit diskriminierenden Ma\u00dfnahmen zu gl\u00e4nzen. Kurzfristig ordnete der vorsitzende Richter eine Verlegung der Verhandlung und umfassende Personenkontrollen und -durchsuchungen am Einlass zum Gerichtssaal an. Dies wurde damit begr\u00fcndet, dass angeblich unerwartet eine \u201eMasse\u201c aufgetaucht sei, die potentiell den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Verhandlungsverlauf gef\u00e4hrdet habe. Eine solche Beschreibung von etwa 20 Unterst\u00fctzer*innen, Freund*innen und Prozessbeobachter*innen l\u00e4sst tief blicken.<\/p>\n<p>Bleibt auf der Stra\u00dfe aktiv! Spontaner Protest ist notwendig und legitim! Spendet f\u00fcr Prozesskosten!<\/p>\n<p>Rote Hilfe OG Heilbronn<\/p>\n<p><strong>Spendenkonto: <\/strong><br \/>\n<strong>Rote Hilfe, OG Heilbronn <\/strong><br \/>\n<strong>Santander Consumer Bank<\/strong><br \/>\n<strong>IBAN DE98 5003 3300 1008 0689 00<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einstellung im Strafverfahren wegen einer Gegenkundgebung zur Demonstration sogenannter Gelbwesten im Mai 2019 in Heilbronn. Am 27. Januar 2020 fand vor dem Heilbronner Amtsgericht das Strafverfahren gegen einen Aktivisten aus dem antifaschistischen und antirassistischen Spektrum statt. 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