{"id":530,"date":"2020-05-09T21:51:42","date_gmt":"2020-05-09T19:51:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/?p=530"},"modified":"2020-05-09T21:52:00","modified_gmt":"2020-05-09T19:52:00","slug":"artikel-personalienverweigerung-tabu-oder-option","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/?p=530","title":{"rendered":"Artikel &#8222;Personalienverweigerung &#8211; Tabu oder Option?&#8220;"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-528 alignleft\" src=\"http:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/wp-content\/uploads\/rhz_2020_2_gross-213x300.jpg\" alt=\"\" width=\"213\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/wp-content\/uploads\/rhz_2020_2_gross-213x300.jpg 213w, https:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/wp-content\/uploads\/rhz_2020_2_gross.jpg 400w\" sizes=\"(max-width: 213px) 100vw, 213px\" \/><em>Unser Artikel \u00fcber die Veranstaltung zum Thema Personalienverweigerung im Februar ist nun in der Rote Hilfe Zeitung (RHZ) ver\u00f6ffentlicht. Die Zeitung k\u00f6nnt ihr <a href=\"http:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/wp-content\/uploads\/rhz_2020_2_web.pdf\">hier downloaden<\/a> oder im Infoladen Heilbronn erwerben. Den Artikel findet ihr auch im Folgenden:<\/em><\/p>\n<p><strong>Personalienverweigerung \u2013 Tabu oder Option?<\/strong><\/p>\n<p><strong><i>Bericht \u00fcber eine Veranstaltung der O<\/i><i>G<\/i><\/strong><i><strong> Heilbronn<\/strong><b><br \/>\n<\/b><\/i>Genoss*innen aus der OG Heilbronn<\/p>\n<p>Nachdem bereits im MRB 02\/2018 unter diesem Titel das f\u00fcr und wider davon diskutiert wurde, ohne Ausweispapiere in Aktionen zu gehen, hat die OG Heilbronn die Frage in einer Veranstaltung aufgegriffen. Dabei war es uns wichtig, mit Kolleg*innen und Genoss*innen ins Gespr\u00e4ch zu kommen, die in den Antirepressionsstrukturen von \u201eEnde Gel\u00e4nde\u201c Erfahrungen mit Personalienverweigerung als politische Strategie und rechtliche Taktik gesammelt haben. Nach einem Input von zwei Vertreter*innen des \u201eLegal Team f\u00fcr alle\u201c haben wir gemeinsam \u00fcber Wege der Bewegung in die Personalienverweigerung sowie den rechtlichen Rahmen, Chancen, Risiken, Nebenwirkungen und offene Fragen dieser Praxis diskutiert. Der Abend brachte spannende Einblicke in Antirepressionsans\u00e4tze der Klimagerechtigkeitsbewegung und wird von uns als Teil eines ebenso wichtigen wie notwendigen Dialogs verstanden.<!--more--><\/p>\n<p><strong><i>Personalienverweigerung: <\/i><i>Eine neue Praxis entsteht<\/i><\/strong><\/p>\n<p>Klimacamp 2013. Etwa 300 Menschen aus verschiedenen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern bereiten sich im Rheinland auf die Blockade einer Braunkohlebahn vor. Britische und franz\u00f6sische Aktivist*innen wundern sich \u00fcber deutsche Eigenheiten: \u201eWir nehmen nie unsere Ausweise auf Aktionen mit\u201c. Die Entscheidung, bewusst die eigene Identifizierung zu behindern und nicht mit Repressionsorganen zu kooperieren, stellt dabei zun\u00e4chst eine politische Strategie dar. Eine politische Strategie, die auch ganz praktische Auswirkungen hat: W\u00e4hrend diejenigen mit Personalpapieren bei der anschlie\u00dfenden R\u00e4umung kontrolliert werden und Unterlassungserkl\u00e4rungen erhalten, kommen die (vorerst) nicht Identifizierbaren ohne zivil- oder strafrechtliche Folgen frei. Ein Jahr sp\u00e4ter gehen erstmals deutsche Aktivist*innen ohne Ausweise in die Aktion und 2015 entsteht mit \u201eEnde Gel\u00e4nde\u201c eine Struktur und Bewegung, die die Angabe von Personalien weitgehend verweigert und damit erfolgreich ist. Die zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen \u2013 Unterlassungserkl\u00e4rungen mit empfindlichen Konventionalstrafen und Strafbefehle \u2013 sind in Anbetracht der Teilnehmer*innenzahlen gering, insbesondere im Vergleich zu den Folgen von Aktionen, bei denen Personalien angegeben wurden.<\/p>\n<p>Personalienverweigerung wurde also nicht von Antirepressionsstrukturen empfohlen sondern entwickelte sich organisch aus der internationalen Vernetzung von Akteur*innen und der erlebten Effektivit\u00e4t dieser Praxis. Seit Aktivist*innen auch in Deutschland gezielt und massenhaft ohne Papiere in Aktionen des zivilen Ungehorsams gehen, haben Antirepressionsgruppen gelernt, mit dieser Entscheidung umzugehen. Au\u00dferdem mussten sie Wege finden, das neue Aktionsverst\u00e4ndnis praktisch zu unterst\u00fctzen, etwa durch die anonyme Individualisierung von EA-Arbeit mit Aktionsnummern. Entsprechend hoben die Vertreter*innen des \u201eLegal Team f\u00fcr alle\u201c hervor, dass es ihnen keinesfalls um eine Wertung bestimmter Vorgehensweisen gehe. Menschen, die mit Ausweis an Protesten teilnehmen werden genauso unterst\u00fctzt wie diejenigen, die sich dagegen entscheiden. Genauso wenig gibt es eine \u201eoffizielle\u201c Position der Rechtshilfestruktur f\u00fcr oder gegen einen bestimmten Umgang mit den eigenen Personalien. Vielmehr besteht nach Einsch\u00e4tzung des Legal Team die Aufgabe aktiver Antirepressionsarbeit darin, verschiedene Praktiken aus der Bewegung solidarisch zu unterst\u00fctzen und m\u00f6glichst umfassend \u00fcber ihren rechtlichen Hintergrund und m\u00f6gliche Konsequenzen zu informieren.<\/p>\n<p><strong><i>Rahmen, Risiken und Chancen von Personalienverweigerung<\/i><\/strong><\/p>\n<p>\u201eLegal Team f\u00fcr alle\u201c und \u201eEnde Gel\u00e4nde\u201c geben dementsprechend Positionspapiere und umfangreichere Brosch\u00fcren zu Risiken und Chancen von Personalienverweigerung heraus, die viele der im MRB 02\/2018 benannten Punkte reflektieren (siehe etwa : <a href=\"https:\/\/www.ende-gelaende.org\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/190516_ID_VW_DE_final.pdf\">https:\/\/www.ende-gelaende.org\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/190516_ID_VW_DE_final.pdf<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.ende-gelaende.org\/wp-content\/uploads\/2019\/06\/rechtsbroschuere_nrw_mai_2019.pdf\">https:\/\/www.ende-gelaende.org\/wp-content\/uploads\/2019\/06\/rechtsbroschuere_nrw_mai_2019.pdf<\/a>). Die Weigerung, Personalien anzugeben, stellt f\u00fcr B\u00fcrger*innen der EU und der Schweiz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bu\u00dfgeld geahndet werden kann. F\u00fcr alle anderen besteht zum einen die gesetzliche Pflicht, Ausweise oder andere Identit\u00e4tspapiere mitzuf\u00fchren. Zum anderen kann die Personalienverweigerung f\u00fcr sie unter Umst\u00e4nden einen Straftatbestand erf\u00fcllen. Au\u00dferdem er\u00f6ffnet die Verweigerung von Personalien nach den Polizeigesetzen der L\u00e4nder (zur Gefahrenabwehr) und der StPO (zur Strafverfolgung) den Polizeibeh\u00f6rden die M\u00f6glichkeit, eine Reihe von Ma\u00dfnahmen der Identit\u00e4tsfeststellung vom Gewahrsam bis zur ED-Behandlung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Diese teilweise sehr empfindlichen und weitreichenden Eingriffe stellen dann auch das Hauptrisiko von \u201eAktivismus ohne Papiere\u201c dar. Es gibt im Klartext keine Garantie daf\u00fcr, nicht auch ohne Mitnahme des Ausweises identifiziert und f\u00fcr Aktionen belangt zu werden. Dies gilt umso mehr, wenn personenbezogene und biometrische Daten bereits erfasst worden sind oder von der Norm abweichende \u00e4u\u00dfere Merkmale eine Individualisierung von Aktivist*innen erleichtern. Au\u00dferdem steigt bei Personalienverweigerung nicht nur das Risiko in U-Haft zu kommen, sondern auch die Gefahr, psychischem und physischem Druck oder willk\u00fcrlichen Ma\u00dfnahmen durch Polizeibeamt*innen ausgesetzt zu sein. Angst vor Identifizierung im Nachgang von Aktionen kann den eigenen Aktionsradius einschr\u00e4nken und die Soli-Arbeit erschweren, etwa wenn bei Verfahren gegen Aktivist*innen umfassende Personalienkontrollen durchgef\u00fchrt werden, wie das nicht nur im Rheinland l\u00e4ngst \u00fcblich ist.<\/p>\n<p>Dem stehen nach Einsch\u00e4tzung des \u201eLegal Team f\u00fcr alle\u201c eine Reihe von Vorteilen und positiven Erfahrungen mit breit und kollektiv praktizierter Personalienverweigerung gegen\u00fcber. Insbesondere bei gro\u00dfen Aktionen kommen polizeiliche Kapazit\u00e4ten f\u00fcr ED-Behandlung und Gewahrsamnahme schnell an ihre Grenzen. Eine vollumf\u00e4ngliche Individualisierung oder l\u00e4ngerfristige Festsetzung einiger hundert Aktivist*innen sei logistisch in der Regel kaum zu leisten. Dementsprechend sinke das individuelle Risiko straf- oder zivilrechtlicher Repression f\u00fcr Aktivist*innen und der allgemeine Kostenaufwand f\u00fcr nachtr\u00e4gliche Antirepressionsarbeit erheblich. Dabei gelte allerdings auch, dass der Repressionsdruck und die Wahrscheinlichkeit der Individualisierung f\u00fcr anonym agierende Personen steige, wenn kleinere Gruppen in Aktion treten, etwa auch bei Kleingruppenaktionen innerhalb gro\u00dfer Proteste. Die nachtr\u00e4gliche Identifizierung von Aktivist*innen habe dabei bisher oft eher durch unsystematischen Fotoabgleich zwischen Klein- und Gro\u00dfgruppenaktionen oder Zufall stattgefunden, als durch systematischen Datenbankabgleich.<\/p>\n<p><strong><i>Erfahrungen und offene Fragen aus einer (nicht mehr so) neuen Praxis<\/i><\/strong><\/p>\n<p>Au\u00dfer dem auf bis zu sieben Tage verl\u00e4ngerten Identit\u00e4tsfeststellungsgewahrsam in NRW, auch als \u201eLex Hambi\u201c bekannt, thematisierten die Vertreter*innen des \u201eLegal Team f\u00fcr alle\u201c weitere Konsequenzen von Personalienverweigerung f\u00fcr Aktivismus und Antirepressionsarbeit. Tendenziell k\u00f6nne innerhalb aktivistischer Netzwerke Druck zu konformem Verhalten entstehen. Damit sei zu bef\u00fcrchten, dass Diskussionen innerhalb von Bezugsgruppen auf die Frage der Personalienverweigerung und der Fokus von Aktionen auf ganz bestimmte Formen reduziert werde. Au\u00dferdem sei anonymisierte Soli-Arbeit nicht immer einfach. Zwar hat das Legal Team die Erfahrung gemacht, dass auch Namenlose aus dem Gewahrsam telefonieren und sich anwaltlich vertreten lassen k\u00f6nnen. Die solidarische Begleitung von Prozessen durch befreundete Aktivist*innen gestaltet sich allerdings schwierig, wenn Menschen aus Angst vor Identifizierung nicht mehr als Prozessbeobachter*innen auftreten.<\/p>\n<p>Organisations- und Antirepressionsstrukturen m\u00fcssen auf solche Probleme reagieren. Handreichungen zur Personalienverweigerung arbeiten die rechtlichen, politischen und psychologischen Ausgangsbedingungen dieser Praxis in immer differenzierterer Form heraus. So geben etwa aktuelle Positionspapiere von \u201eEnde Gel\u00e4nde\u201c keine eindeutige Empfehlung f\u00fcr oder gegen Personalienverweigerung ab. Vielmehr betonen sie, wie wichtig eine offene, solidarische und vertrauensvolle Diskussion \u00fcber die Frage des Umgangs mit Personalien innerhalb der Bezugsgruppe ist. Dort muss eine Auseinandersetzung \u00fcber Repression erfolgen, die nicht auf die Frage \u201ePersonalienverweigerung ja oder nein?\u201c bzw. \u201eWie verklebe ich meine Fingerkuppen am effektivsten?\u201c beschr\u00e4nkt bleiben darf. Vielmehr geht es darum gemeinsam abzukl\u00e4ren, was jeder und jedem Einzelnen Angst macht, wo die Grenzen psychischer Belastbarkeit liegen und welche medizinischen, beruflichen und famili\u00e4ren Gesichtspunkte dem eigenen Aktivismus Grenzen setzen k\u00f6nnen. Antirepression, Self-Care, Awarenesss und Out of Action greifen also ineinander, was sich unter anderem in den Bezugsgruppenseminaren des Legal Team widerspiegelt.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus haben direkte Aktionen der Klimagerechtigkeitsbewegung das Verst\u00e4ndnis und die Realit\u00e4t von Repression auch auf andere Weise ver\u00e4ndert. Im Kontext von \u201eEnde Gel\u00e4nde\u201c treten neben Aktivist*innen und Vertreter*innen der Staatsgewalt fast immer privatwirtschaftliche Akteur*innen wie Energiekonzerne und deren Betreiber*innen auf. Deshalb kommt der Frage nach den privatrechtlichen Folgen zivilen Ungehorsams immer gr\u00f6\u00dfere Bedeutung zu. Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Blockadeaktionen lassen sich (bisher) rechtlich nur schwer schl\u00fcssig begr\u00fcnden. Allerdings hat insbesondere RWE Unterlassungsanspr\u00fcche gegen Teilnehmer*innen, die bei Zuwiderhandlung wegen des hohen Streitwertansatzes drastische Vertragsstrafen nach sich ziehen, geradezu inflation\u00e4r eingesetzt. Bevor Aktivist*innen darauf mit Personalienverweigerung reagierten, konnte der Konzern so ihre Aktionsm\u00f6glichkeiten empfindlich einschr\u00e4nken. Konsequenterweise haben Antirepressionsgruppen aus der Bewegung deswegen die Arbeit zu zivilrechtlicher Repression und ihren Grenzen intensiviert, etwa indem sie versuchen die hohen Streitwerte von Unterlassungsanspr\u00fcchen gerichtlich anzufechten. Damit bereiten sie sich nicht zuletzt auf die M\u00f6glichkeit vor, dass technische und rechtliche Grundlagen f\u00fcr eine weitaus umfassendere nachtr\u00e4gliche Identifizierung von Aktivist*innen geschaffen werden.<\/p>\n<p><strong><i>Auf geht\u2018s, ab geht\u2018s: Ein vorl\u00e4ufiges Fazit<\/i><\/strong><\/p>\n<p>Festzuhalten bleibt, dass Personalienverweigerung auf kollektiven Prozessen beruht und auf spezifische Aktionskontexte zugeschnitten ist. Dort wurden damit gute Erfahrungen gemacht und Aktionsr\u00e4ume er\u00f6ffnet, die sonst wahrscheinlich kaum so breit genutzt worden w\u00e4ren. Auf andere Situationen, etwa \u00fcberschaubare st\u00e4dtische Szenen, in denen Polizei und Staatsschutz ihre \u00fcblichen Verd\u00e4chtigen sowieso kennen, oder Kleingruppenaktionen, l\u00e4sst sich die Praxis aber nicht einfach \u00fcbertragen. Ob und wie sich Personalienverweigerung als legitimes Aktionskonzept au\u00dferhalb von Gro\u00dfaktionen der Klimagerechtigkeitsbewegung durchsetzt, wird sich nur praktisch zeigen.<\/p>\n<p>Als OG haben wir f\u00fcr unsere Diskussion \u00fcber Personalienverweigerung mitgenommen, dass der kritisch-solidarische Austausch zwischen Roter Hilfe, Klimagerechtigkeitsbewegung und anderen Antirepressionsstrukturen notwendig und wichtig ist. Dies gilt umso mehr, als Aktivist*innen Personalienverweigerung praktizieren und wir deshalb damit umgehen m\u00fcssen. Eine offene, inhaltliche und fundierte Diskussion \u00fcber diese Praxis ist dabei entscheidend. Weder wir noch andere Antirepressionsgruppen k\u00f6nnen Aktivist*innen die Entscheidung \u00fcber ihren Umgang mit Personalienverweigerung abnehmen. Wie sich jede*r Einzelne dazu verh\u00e4lt, h\u00e4ngt von individuellen und kollektiven Entscheidungsprozessen in konkreten Aktionskontexten ab. Personalienverweigerung ist nicht der neue goldene Weg im Umgang mit Repression, sondern ein kontextabh\u00e4ngiges Werkzeug. Wie sinnvoll es eingesetzt werden kann, beruht auf der eigenen Entscheidung f\u00fcr oder gegen eine Aktion und Aktionsform vor dem Hintergrund von Diskussionen in Bezugsgruppen. Diese Entscheidungs- und Diskussionsprozesse k\u00f6nnen und d\u00fcrfen wir nicht vorwegnehmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unser Artikel \u00fcber die Veranstaltung zum Thema Personalienverweigerung im Februar ist nun in der Rote Hilfe Zeitung (RHZ) ver\u00f6ffentlicht. Die Zeitung k\u00f6nnt ihr hier downloaden oder im Infoladen Heilbronn erwerben. Den Artikel findet ihr auch im Folgenden: Personalienverweigerung \u2013 Tabu oder Option? 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