{"id":569,"date":"2020-12-12T21:36:05","date_gmt":"2020-12-12T19:36:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/?p=569"},"modified":"2020-12-12T21:39:03","modified_gmt":"2020-12-12T19:39:03","slug":"verbot-zum-tragen-und-zeigen-der-fahnen-von-ypg-ypj-und-pyd-aufgehoben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/?p=569","title":{"rendered":"Verbot zum Tragen und Zeigen der Fahnen von YPG, YPJ und PYD aufgehoben!"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-570 alignleft\" src=\"http:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/wp-content\/uploads\/solidarit\u00e4t_sichtbar-300x158.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"158\" srcset=\"https:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/wp-content\/uploads\/solidarit\u00e4t_sichtbar-300x158.jpg 300w, https:\/\/www.heilbronn.rote-hilfe.de\/wp-content\/uploads\/solidarit\u00e4t_sichtbar.jpg 408w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Solidarit\u00e4t siegt: <a href=\"https:\/\/rote-hilfe.de\/news\/ortsgruppen\/1105-solidaritaet-siegt-verbot-zum-tragen-und-zeigen-der-fahnen-von-ypg-ypj-und-pyd-aufgehoben\">Das Bayerische Oberste Landesgericht hat das Verbot zum Tragen und Zeigen der Fahnen von YPG, YPJ und PYD aufgehoben!<\/a> Auch das <a href=\"https:\/\/rote-hilfe.de\/77-news\/1102-amtsgericht-duisburg-lehnt-antrag-der-staatsanwaltschaft-ab-zeigen-des-ypg-symbols-kein-straftatbestand\">Amtsgericht Duisburg urteilt: Zeigen des YPG-Symbols kein Straftatbestand!<\/a> Wir freuen uns mit den betroffenen Genoss*innen und dokumentieren beide Artikel.<\/p>\n<h4>Solidarit\u00e4t siegt: Verbot zum Tragen und Zeigen der Fahnen von YPG, YPJ und PYD aufgehoben!<\/h4>\n<p>\u201eDie Revision wird als unbegr\u00fcndet zur\u00fcckgewiesen.\u201c Mit diesen Worten erteilte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) der M\u00fcnchner Staatsanwaltschaft und dem Staatsschutz heute Vormittag eine Klatsche. Mit dieser Entscheidung im Revisionsverfahren endet vorerst die seit \u00fcber drei Jahren andauernde Verfolgung derjenigen, die aus Solidarit\u00e4t \u00f6ffentlich die Fahnen der kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG\/YPJ (Yek\u00eeney\u00ean Parastina Gel \/ Yek\u00eeney\u00ean Parastina Jin) zeigen.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Antirepressionskampagne der Roten Hilfe e. V.<\/strong><\/p>\n<p>2018 startete die Rote Hilfe e. V. eine Antirepressions-Kampagne mit dem Titel \u201eSolidarit\u00e4t Sichtbar machen&#8220;. Die Initiative war n\u00f6tig, da zahllose Aktivist*innen in ganz Bayern willk\u00fcrlich kriminalisiert wurden, nachdem sie Fahnen der YPG und YPJ auf die Stra\u00dfe trugen oder Bilder davon in den sozialen Netzwerken teilten. Spezialeinheiten der bayerischen Polizei st\u00fcrmten Demonstrationen, brachen Wohnungst\u00fcren auf, beschlagnahmten Computer und Handys und verschickten Anklageschriften wegen des Zeigens verbotener Symbole. Mit der Kampagne schuf die Rote Hilfe \u00d6ffentlichkeit f\u00fcr die Thematik und konnte zahlreiche Betroffene finanziell unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p><strong>Der Prozess<\/strong><\/p>\n<p>Der heute freigesprochene Genosse steht seit \u00fcber zwei Jahren vor Gericht. Nachdem er bei einer Demonstration gegen Erdogans Angriffskrieg auf Efr\u00een mit einer YPJ-Fahne protestierte, klagte ihn die M\u00fcnchner Staatsanwaltschaft wegen eines angeblichen Versto\u00dfes gegen das Vereinsgesetz an. Sie bezog sich dabei auf das Verbot der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) aus dem Jahr 1993 und auf ein politisch Konstrukt zur Unterst\u00fctzung der Erdogan-Regierung und deren Expansionsbstrebungen. Weil die Staatsanwaltschaft den Freispruch durch das Amtsgericht M\u00fcnchen aus dem Jahr 2019 nicht anerkennen wollte, kam es zur Sprungrevision und heutigen Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht.<\/p>\n<p>Mit dem heutigen Urteil scheiterte der gro\u00dfangelegte Versuch der M\u00fcnchner Staatsanwaltschaft, Solidarit\u00e4t mit der YPG und der YPJ zu kriminalisieren. Das Bayerische Oberste Landesgericht stellte fest, dass die Fahnen der syrisch-kurdischen Organisationen YPG und YPJ nicht verboten sind. In seinem Pl\u00e4doyer forderte Mathes Breuer, einer der beiden Verteidiger, von der Staatsanwaltschaft \u201es\u00e4mtliche Verfahren hinsichtlich der YPG und YPJ Fahnen sofort einzustellen und die Gerichte, soweit die Verfahren dort anh\u00e4ngig sind, schnell zu terminieren und die Angeklagten freizusprechen.\u201c Dieser Forderung schlie\u00dft sich die Rote Hilfe uneingeschr\u00e4nkt an. Die Rote Hilfe kritisiert au\u00dferdem, dass exil-oppositionelle Aktivist*innen aufgrund rechtskr\u00e4ftig gewordener Urteile in niedrigeren Instanzen, als sogenannte \u201ekriminelle Ausl\u00e4nder*innen\u201c ausgerechnet in die T\u00fcrkei ausgewiesen werden sollen \u2013 wo ihnen Haft und Folter droht.<\/p>\n<p>Die Fortsetzung der politischen Repression durch die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden ist angesichts dieses langerwarteten Urteils ein Skandal. Eine, ebenfalls vom nun aufgehobenen Verbot betroffene Person, stellte treffend fest: \u201eEs handelt sich bei diesen Verfahren nicht um nun gekl\u00e4rte, juristische Spitzfindigkeiten, sondern um einen politischen Angriff. Doch auch wenn dieser \u2013 vermutlich nicht letzte Versuch \u2013 dieses Mal an ihren eigenen Rechtsstandards gescheitert ist, so profitiert Deutschland zum Beispiel mit Waffenexporten und dem Fl\u00fcchtlingsdeal weiterhin vom t\u00fcrkischen Imperialismus im Nahen Osten. Die BRD war und ist deshalb stets gewillt, die Forderungen der T\u00fcrkei nach Unterst\u00fctzung bei der Verfolgung der demokratischen Oppostioneller zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Erst im Juli diesen Jahres wurden zehn Menschen zu langj\u00e4hrigen Haftstrafen verurteilt, weil sie die \u2013 nur in der T\u00fcrkei verbotene Partei \u2013 TKP\/ML unterst\u00fctzt haben sollen.\u201c Darauf zu bestehen, weiterhin die Symbole der YPG und YPJ in der \u00d6ffentlichkeit zu zeigen und trotz der Vehemenz, die die Repressionsbeh\u00f6rden in diesen F\u00e4llen an den Tag gelegt haben, weiterzuk\u00e4mpfen hat sich gelohnt.<\/p>\n<p>Die Rote Hilfe e.V. OG M\u00fcnchen freut sich mit den betroffenen Genoss*innen \u00fcber den Freispruch.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Amtsgericht Duisburg lehnt Antrag der Staatsanwaltschaft ab: Zeigen des YPG-Symbols kein Straftatbestand<\/h4>\n<p>Das Amtsgericht Duisburg hat in einem Beschluss vom 13. November 2020 den Antrag der \u00f6rtlichen Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls wegen Versto\u00dfes gegen das Vereinsgesetz aus rechtlichen Gr\u00fcnden abgelehnt.<\/p>\n<p>Einer Angeschuldigten hatte sie vorgeworfen, w\u00e4hrend einer Versammlung am 9. Oktober 2019 in Duisburg \u201ef\u00fcr mehrere Minuten\u201c eine Fahne mit dem Symbol der kurdisch-nordsyrischen Volksverteidigungskr\u00e4fte YPG geschwenkt zu haben. Zudem habe sie in unmittelbarer N\u00e4he anderer Personen mit YPG-Fahnen \u201ezwei Mal hintereinander\u201c die Parole \u201ePKK\u201c gerufen, um auf diese Weise die Verbindung zwischen YPG und PKK herzustellen. Anlass der Versammlung war der Einmarsch der T\u00fcrkei in Syrien und hatte das Motto \u201eEfr\u00een soll leben \u2013 T\u00fcrkei raus aus Rojava\u201c.<\/p>\n<p>Ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Yener S\u00f6zen, hatte in dem Verfahren vorgetragen, dass das Zeigen der YPG-Fahne erlaubt sei und das Skandieren der Parole \u201ePKK\u201c keinen Versto\u00df gegen das Vereinsgesetz darstelle. Auch das Gericht vertrat die Auffassung, dass das der Angeschuldigten vorgeworfene Handeln keinen Straftatbestand erf\u00fclle. Dies w\u00e4re nur dann der Fall gewesen, wenn es sich bei der Fahne mit dem YPG-Symbol um das Kennzeichen eines verbotenen Vereins gehandelt h\u00e4tte. Die Auffassung der Staatsanwaltschaft, dieses Emblem werde auch von der verbotenen PKK \u201eusurpiert\u201c, teilte das Gericht nicht. Schlie\u00dflich seien auch \u00c4hnlichkeiten der Symbole beider Organisationen nicht erkennbar.<\/p>\n<p>Zur Frage, ob die beiden \u201ePKK\u201c-Rufe strafbar gewesen sein sollen, erl\u00e4uterte das Amtsgericht, dass die Beschuldigte polizeilichen Feststellungen zufolge zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Besitz der YPG-Fahne gewesen sei und zwischen beiden Vorf\u00e4llen eine \u201edeutliche Z\u00e4sur\u201c vorgelegen habe. Denn der Versammlungsleiter habe nach Aufforderung der Polizei die Teilnehmer*innen per Lautsprecherdurchsage aufgefordert, das Zeigen der Fahnen zu unterlassen. Sodann habe sich die Demonstration in Bewegung gesetzt \u2013 bevor die Angeschuldigte \u201ePKK\u201c gerufen haben soll. Au\u00dferdem \u2013 so das Gericht \u2013 stelle das Rufen des Namens einer verbotenen Organisation \u201ef\u00fcr sich\u201c kein \u201eVerwenden eines Kennzeichens\u201c dar, weil es sich bei einem Namen als solchem nicht um ein \u201eKennzeichen\u201c handele.<\/p>\n<p>Schlussendlich sei der Angeschuldigten das Schwenken einer YPG-Fahne durch eine dritte Person und das gleichzeitige \u201ePKK\u201c-Rufen als \u201eeigene\u201c Tat nicht zuzurechnen. Dies w\u00fcrde den Wortsinn des \u201eVerwendens\u201c sprengen und verstie\u00dfe gegen das \u201eAnalogieverbot\u201c.<\/p>\n<p><strong>Aktenzeichen: 204 Cs-114 Js 210\/19-215\/20<\/strong><\/p>\n<p>AZAD\u00ce e.V., Rechtshilfefonds f\u00fcr<br \/>\nKurdinnen und Kurden in Deutschland, K\u00f6ln<br \/>\n05. Dezember 2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Solidarit\u00e4t siegt: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat das Verbot zum Tragen und Zeigen der Fahnen von YPG, YPJ und PYD aufgehoben! 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