Spendenaufruf: Antisexistisches Engagement gegen einen übergriffigen Lehrenden

Von der Rote Hilfe Ortsgruppe Frankfurt am Main.
Wegen ihres antisexistischen Engagements gegen einen übergriffigen Lehrenden wurde eine Genossin zu hohen Strafzahlungen verurteilt, die wir als Rote Hilfe auf Grund der bestehenden Beschlusslage zur Unterstützung von Unterlassungsklagen im Bereich des Zivilrechts finanziell nicht unterstützen können. Wir verstehen diese Unterlassungsklagen und Entschädigungsgelder aber eindeutig als Repression gegen feministische Kämpfe, um Betroffene mundtot zu machen und rufen euch daher dazu auf, Kohle für sie zu spenden.

Zum Hintergrund:
Die Betroffene beschwerte sich beim Gleichstellungsbüro ihrer Universität über einen ihr gegenüber übergriffigen Lehrenden. Das eingeschaltete Büro ergriff jedoch keine Konsequenzen gegen den Täter und drohte stattdessen ihr und weiteren Betroffenen mit Konsequenzen, sollten die Vorfälle öffentlich werden. Als Reaktion machte die Betroffene das Verhalten der Universität öffentlich und willigte zu einem Gespräch mit der FAZ ein, die über die Vorfälle berichtete. Daraufhin erhielt sie vom Anwalt des übergriffigen Lehrenden eine Aufforderung eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie es in Zukunft unterlassen würde von den Vorfällen zu sprechen. Es kam für die Betroffene nicht in Frage zu unterschreiben und Stillschweigen zu bewahren. In Absprache mit ihrer Anwältin erstattete sie Anzeige wegen sexueller Belästigung. Diese Anzeige war u.a. notwendig, um gegen die Unterlassungsaufforderung vorgehen zu können. Da sie die Aufforderung nicht unterzeichnete, folgte eine Klage des Täters, um sie dazu zu zwingen. Gegenstand dieser Verhandlungen waren die Aussagen, die die Betroffene gegenüber der FAZ tätigte. Der Täter gewann den Prozess und die Betroffene darf über Teile der Vorfälle nicht sprechen, da sie die Taten nicht beweisen konnte – was für sexualisierte Gewalttaten typisch ist.
In der Folge hat der Täter in einer kombinierten, zweiten Klage 7500€ Entschädigung gefordert und zusätzlich weitere Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Dieser zweite Prozess ist mit einem Vergleich geendet, durch den die geforderte Summe deutlich gesenkt werden konnte.

Öffentlichkeitsarbeit und Erfolge:
Die Genossin hat vorbildliche Öffentlichkeitsarbeit geleistet (sowohl innerhalb der linken Szene als auch über regionale und überregionale Presse) und auch Möglichkeiten zur Finanzierung der Kosten organisiert. Sie hat die Vorfälle, den Umgang des Gleichstellungsbüros und die juristische Auseinandersetzung unter anderem in der FAZ thematisiert. Weitere Medien berichteten in der Folge darüber. Überdies organisierte sie eine Kundgebung mit mehreren hundert Personen mit. Als Reaktion auf diese Proteste und die Berichterstattung hat die Universität eine Antidiskriminierungsrichtlinie verfasst, an der nun auch explizit studentische Vertreter*innen mitarbeiten durften, und in der festgehalten wurde, dass die Antidiskriminierungsberatungsstelle der Universität unabhängig und parteiisch im Sinne der Betroffenen ist. Des weiteren fand sich eine Gruppe von Personen, die eine Unterstützungsgruppe gegründet und auch den Prozess solidarisch begleitet hat. Aus diesen Zusammenhängen ist eine neue Gruppe hervorgegangen, die explizit Betroffene sexualisierter Gewalt bei Gerichtsprozessen unterstützen möchte.

Bitte unterstützt die Genossin – spendet für die Kosten, die die ganze Scheiße verursacht hat!

Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Frankfurt
IBAN: DE24 4306 0967 4007 2383 90
BIC: GENODEM1GLS
Spendenstichwort: Feministische Betätigung

 

Für mehr Infos, Zeitungsartikel zu den Vorfällen, der Demonstration und dem Umgang der Universität:

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