Repression in Folge der Neckar-Castorfrei – Kampagne!

Ab Februar 2017 war mit der Ankunft der Schubschiffe und des Castordragers in der Region zwischen Obrigheim und Neckarwestheim das Thema Atommüll-Transport und -Lagerung wieder öffentliches Dauerthema und blieb es bis zum Abschluss des 5. Transports am 19. Dezember 2017. Dem Bündnis Neckar castorfrei gelang es mit einer andauernden Kampagne, den Transport des hochradioaktiven Mülls, die ungeklärte Langzeitlagerung und die damit verbundenen Gefahren öffentlich zu machen und mit vielfältigen Aktionen zu begleiten.

Infostände, Auftakt-Demonstration, Mahnwachen, Beobachtung der Transporte, Abseilen von Neckarbrücken, Anketten auf einer Schleusenbrücke, zwei schwimmende Protest-Aktionen im Neckar und Proteste auf den Neckarbrücken – Widerstand in seiner ganzen Vielfalt behinderte und verzögerte die Castor-Transporte auf dem Neckar, die ja nichts anderes bedeuten als: Problem wird verschoben – nicht behoben. Und täglich wird in Neckarwestheim 2 weiterer Atommüll produziert.

Begleitet und abgesichert wurden die Transporte von Polizeikräften zu Wasser, zu Lande und in der Luft. Hubschrauberflüge, radfahrende Polizist*innen am Neckar, Polizeitaucherübungen, Wannen unter und auf den Brücken, Absperrgitter und Verbotsschilder, WC-Häuschen an Schleusen und vorbeifahrende Polizeikonvois – Mensch sah und spürte, wer die Region in Beschlag genommen hatte.

„Augen zu und weiterfahren“
Das war ein Motto der Polizeiführung und der EnBW bei den Transporten. Diese wurden ohne Rücksicht auf Sicherheit von Mensch und Umwelt nacheinander durchgezogen. Ob es riskante Wendemanöver im Wasser, gefährliche Nachtfahrten oder Transporte bei speziellen Wetterlagen, wie schlechter Sichtweise, bei Nebel oder auch Hochwasser waren. „Schnell hinter sich bringen“ war das andere Motto von EnBW und Polizeiführung. Grundrechte von Anwohner*innen und Demonstrant*innen schienen dabei nicht die höchste Priorität zu haben und wurden verletzt oder ignoriert.
Das Bündnis NeckarCastorfrei kommentiert das Geschehen und benennt die weiteren Folgen: „Aber nur weil die CASTOR-Transporte jetzt durch sind, heißt das nicht, dass der Widerstand zu Ende ist. Neben der weiteren inhaltlichen Anti-AKW-Arbeit hat die Kampagne für einige der Aktivist*innen ein leider bitteres Nachspiel.“

Repressionen gegen Protestierende
Bisher gab es mindestens 16 Bußgeldbescheide in Höhe von 20,- bis 300,- Euro, sowie entsprechende Kostenbescheide der Polizei von 90,- bis 300,- Euro. Dazu kommen noch Strafverfahren und die Anwaltskosten. Mindestens 12 Aktivist*innen sind aktuell noch von Repression betroffen. Bei einigen wurden erste Gerichtstermine verschoben, andere kämpfen noch dafür, ihre Akten einsehen zu dürfen. Nicht jeden Kampf um unser Recht auf Proteste können wir juristisch gewinnen. Daher wurden einige Bußgelder bezahlt, weil es keine realistischen Gewinnchancen vor Gericht gab und die politische Bedeutung der Verfahren gering war. Wieder einmal wird versucht, legitimen Protest durch Repression zu delegitimieren, zu unterbinden und potentielle Protestierende einzuschüchtern. Dennoch hat das Bündnis bis zum letzten Castor weiter gemacht – nun geht Protest und Widerstand vor Gericht weiter.

Solidarität zeigen! – Jetzt stehen die ersten Gerichtstermine fest

  • Donnerstag, 29. März 2018, um 15 Uhr am Amtsgericht Heilbronn, Wilhelmstraße 2-6, Sitzungssaal 140, 1. Obergeschoss. Da Zugangskontrollen angekündigt wurden, sollten UnterstützerInnen rechtzeitig vor Ort sein. | Ein Aktivist erhielt vom Ordnungsamt Heilbronn wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein Bußgeld über insgesamt 178,50 Euro. Aufgrund des erfolgten Einspruches gegen diesen Bußgeldbescheid, kommt es nun vor dem Amtsgericht Heilbronn zu einem Prozess. Der Betroffene bittet um reichliche Solidarität beim Prozess und freut sich über jeglichen kreativen Protest im Zusammenhang mit dieser Verhandlung.
  • Dienstag, 10. April 2018, um 13:30 Uhr am Amtsgericht Heilbronn | Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel ohne Anmeldung durchgeführt zu haben. Es geht um die Vorfeld-Aktion von Robin Wood – Aktivist*innen an der Rosenbergbrücke in Heilbronn. Hier hatten diese sich zusammen mit einem Banner mit der Aufschrift „Kein Atommüll auf dem Neckar! EnBW geizt – wir alle baden es aus“ abgeseilt.
  • Mittwoch, 11. April 2018, um 10:55 Uhr am Amtsgericht Heilbronn. Verfahren gegen Kletter-Aktivistin. Vorwurf: „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ und „Eingriff in den Schifffahrtsverkehr“.
  • Mittwoch, 18. April 2018, um 9:30 Uhr, Amtsgericht Heilbronn. Verfahren gegen Kletter-Aktivisten wegen „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“.
  • Donnerstag, 26. April 2018, um 9:30 Uhr, Amtsgericht Heilbronn. Verfahren gegen Kletter-Aktivisten wegen „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“.
  • Donnerstag, 26. April 2018 um 15:30 Uhr, Amtsgericht Heilbronn. Verfahren gegen Kletter-Aktivisten wegen „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“.
  • Mittwoch, 02. Mai 2018, um 10 Uhr, Amtsgericht Heilbronn. Verfahren gegen Kletter-Aktivisten wegen „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“.
  • Prozessbegleitung: Freitag, 22. Juni 2018, um 13.30 Uhr, Amtsgericht Heilbronn. +++ TERMIN WURDE VERSCHOBEN +++ FINDET NICHT STATT +++ Dem Aktivisten wird vorgeworfen eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel ohne Anmeldung durchgeführt zu haben. Dabei geht es um eine Aktion vor den Castortransporten an der Rosenbergbrücke. Der Angeklagte freut sich sehr über viele solidarische Menschen vor Ort. Es handelt sich um ein Strafverfahren.
  • Prozessbegleitung: Freitag, 13. Juli 2018 um 8:30 Uhr Amtsgericht Heilbronn. Dem Angeklagten wird ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Er soll eine Versammlung wesentlich anders durchgeführt haben, als sie angemeldet war. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte am 3. Castortransport sowohl die Versammlung an Land als auch im Wasser geleitet hat. Der Angeklagte freut sich sehr über viele solidarische Menschen vor Ort. Es handelt sich um ein Strafverfahren
  • Prozessbegleitung: Mittwoch, 08. August 2018 um 13:30 Uhr, Amtsgericht Heilbronn. Der Aktivistin wird vorgeworfen sich beim 1. Castortransport bei einer Kletteraktion, nicht unverzüglich aus einer aufgelösten Versammlung entfernt zu haben. Die Betroffene freut sich sehr über viele solidarische Menschen vor Ort. (Ordnungswidrigkeitsverfahren)

Achtet auf unsere Prozess- und Terminankündigungen auf http://www.heilbronn.rote-hilfe.de
Manchmal gibt es kurzfristige Änderungen.

Getroffen hat es Einzelne, gemeint sind wir alle! – daher antworten wir darauf auch gemeinsam. Kommt zu den Prozessen, beteiligt euch an den Kundgebungen, schafft Öffentlichkeit, spendet für die Betroffenen und zeigt eure Solidarität mit den Angeklagten! Solidarität durch Spenden ist notwendig!

Spendenkonto: Südwestdeutsche Anti-Atom-Initiativen
IBAN DE54 4306 0967 6020 2675 01
BIC: GENODEM1GLS
GLS Gemeinschaftsbank Bochum: Stichwort Neckar-Castor
(Spendenquittungen können wir keine ausstellen)

Spendenkonto: Rote Hilfe Heilbronn
IBAN: DE98 5003 3300 1008 0689 00
BIC: SCFBDE33XXX
Santander-Bank : Stichwort Neckar-Castor

Falls ihr auch von Repressionen aufgrund der Neckar-Castoren betroffen seid, meldet euch bitte bei

Bündnis Neckar castorfrei
c/o BUND RV Heilbronn-Franken
Lixstraße 8
74072 Heilbronn
PGP-Schlüssel: https://www.neckar-castorfrei.de/kontakt/pgp
Fingerabdruck: F946 5018 C7DC C8E0 1BD3 8E15 8FAD 2FA4 A8F2 16E5

oder

Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Heilbronn
c/o Infoladen
Wollhausstraße 49
74072 Heilbronn
(PGP-Key findet ihr hier)

Die Rote Hilfe Ortsgruppe Heilbronn unterstützte die Proteste mit einem Ermittlungsausschuss.
Wir werden auch die jetzt anstehenden Prozesse begleiten und solidarisch den Betroffenen zur Seite stehen. Kontakt unter: heilbronn [at] rote-hilfe.de oder jeden 1.Dienstag im Monat ab 19 Uhr im Sozialen Zentrum Käthe – Wollhausstraße 49 -74072 Heilbronn
Infos und Rechtshilfeinformationen im i-net: http://www.rote-hilfe.de oder
http://www.heilbronn.rote-hilfe.de