Solidarität siegt: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat das Verbot zum Tragen und Zeigen der Fahnen von YPG, YPJ und PYD aufgehoben! Auch das Amtsgericht Duisburg urteilt: Zeigen des YPG-Symbols kein Straftatbestand! Wir freuen uns mit den betroffenen Genoss*innen und dokumentieren beide Artikel.
Solidarität siegt: Verbot zum Tragen und Zeigen der Fahnen von YPG, YPJ und PYD aufgehoben!
„Die Revision wird als unbegründet zurückgewiesen.“ Mit diesen Worten erteilte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) der Münchner Staatsanwaltschaft und dem Staatsschutz heute Vormittag eine Klatsche. Mit dieser Entscheidung im Revisionsverfahren endet vorerst die seit über drei Jahren andauernde Verfolgung derjenigen, die aus Solidarität öffentlich die Fahnen der kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG/YPJ (Yekîneyên Parastina Gel / Yekîneyên Parastina Jin) zeigen. Read more